Betriebsrente kann nicht zur Schuldentilgung genutzt werden.

Hat ein Arbeitnehmer Geldsorgen und möchte das angesparte Vermögen aus seiner Betriebsrente zur Schuldentilgung verwenden,
so darf der Arbeitgeber dies verweigern. „Ein bloßer Geldbedarf alleine begründe keinen Anspruch vom Arbeitgeber die Kündigung
der Direktversicherung zu verlangen, damit der Mitarbeiter den Rückkaufswert erhalte“, heißt es in einem aktuellen Urteil vom Bundesarbeitsgericht.

Wer seine Altersvorsorge auf der DRenta Deutschlandrente aufbaut, hat dieses Problem nicht. Hier kann jederzeit auf das angesparte Vermögen zurückgegriffen werden, egal ob es zur Schuldentilgung eingesetzt werden soll, oder um den Kindern ein Studium z.B. an einer Privat-Uni zu finanzieren und damit einen besseren Start ins Arbeitsleben zu ermöglichen.

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/vorsorgen-fuer-das-alter/urteil-arbeitnehmer-duerfen-pensionskasse-nicht-vorzeitig-pluendern-15562351.html

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