Immer mehr Rentner steuerpflichtig.

Durch das Alterseinkünftegesetz und die schrittweise Verschiebung zur nachgelagerten Besteuerung der Renten, werden immer mehr Rentner steuerpflichtig.

Auch wer schon länger Rente bezieht, kann in die Steuerpflicht fallen, da die Rentenerhöhungen zu einem größeren Anteil steuerpflichtig sind.
Ob man als Rentner darunter fällt, ist nicht nicht immer so einfach zu erkennen. Das Bayerische Steueramt hat einen einfachen Steuerrechner auf seine Webseite gestellt, mit dem man ermitteln kann, ob man unter oder über der Steuerfreigrenze liegt, und damit ob man eine Steuererklärung abgeben muss. Eine Broschüre mit Steuertipps für Senioren kann ebenfalls heruntergeladen werden.

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerberechnung/Alterseinkuenfte-Rechner

Auch wer größere Kapitaleinkünfte hatte und Abgeltungssteuer gezahlt hat, sollte prüfen, ob durch eine Günstigerprüfung im Rahmen der Steuererklärung, sich eventuell zuviel gezahlte Abgeltungssteuer zurückholen läßt, da der persönliche Steuersatz oft unter dem Abgeltungssteuersatz von 25% liegt.