Was der Koalitionsvertrag für den eigenen Geldbeutel bringt – Teil 1: Sparer-Freibetrag

So soll der Sparer-Freibetrag, ab dem die Abgeltungsteuer greift, minimal auf 1000Euro bzw. 2000Euro für Ehepaare erhöht werden, wahrscheinlich aber erst ab 2023. Für Zinssparer ist dies inzwischen eh kaum relevant, da es kaum noch Zinsen gibt. Bei 0,01% Zinsen könnte man so bis zu 10Mio Euro steuerfrei anlegen. Bei dividendenstarken Aktien mit 4% Dividendenrendite ließen sich eher bescheidene 25000Euro steuerfrei stellen, hat man im selben Jahr noch Kursgewinne erzielt, zahlt man noch viel eher Abgeltungsteuer. Für Aktien-Fondssparer sieht es etwas besser aus, da zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung eine sogenannte Teil-Freistellung besteht, die 30% der Ausschüttung steuerfrei stellt. Bei einer Ausschüttung eines Aktienfonds von 2% sind somit letztlich nur 1,4% steuerlich relevant, so dass sich bis zu einem Aktienfondsvermögen von 70000Euro steuerfrei ansparen lassen, solange man keine Kursgewinne realisiert.

Fazit: Die „Erhöhung“ des Sparerfreibetrages ist lächerlich gering. Die neue Bundesregierung muss hier dringend nacharbeiten. Um die Vermögensbildung für breite Bevölkerungsteile zu fördern, muss der Freibetrag signifikant angehoben werden. Die Dividenden sind zudem bereits im Unternehmen mit Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag belastet und ein weiteres Mal beim Anleger. Damit werden Aktionäre benachteiligt. Im Sinne einer langfristigen Vermögensbildung für die Altersversorgung sollten zudem langfristige Kursgewinne steuerfrei gestellt werden, wie es auch in anderen Ländern praktiziert wird. Bei Immobilien gibt es ebenfalls bereits eine 10-Jahres-Frist, danach sind Verkaufsgewinne steuerfrei. Eine ähnliche Regelung wäre auch für Aktien und Fonds denkbar.    

Immer mehr Rentner steuerpflichtig.

Durch das Alterseinkünftegesetz und die schrittweise Verschiebung zur nachgelagerten Besteuerung der Renten, werden immer mehr Rentner steuerpflichtig.

Auch wer schon länger Rente bezieht, kann in die Steuerpflicht fallen, da die Rentenerhöhungen zu einem größeren Anteil steuerpflichtig sind.
Ob man als Rentner darunter fällt, ist nicht nicht immer so einfach zu erkennen. Das Bayerische Steueramt hat einen einfachen Steuerrechner auf seine Webseite gestellt, mit dem man ermitteln kann, ob man unter oder über der Steuerfreigrenze liegt, und damit ob man eine Steuererklärung abgeben muss. Eine Broschüre mit Steuertipps für Senioren kann ebenfalls heruntergeladen werden.

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerberechnung/Alterseinkuenfte-Rechner

Auch wer größere Kapitaleinkünfte hatte und Abgeltungssteuer gezahlt hat, sollte prüfen, ob durch eine Günstigerprüfung im Rahmen der Steuererklärung, sich eventuell zuviel gezahlte Abgeltungssteuer zurückholen läßt, da der persönliche Steuersatz oft unter dem Abgeltungssteuersatz von 25% liegt.